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Rechengrößen der Sozialversicherung 2010

In der gesetzlichen Krankenversicherung regelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) die Höhe der Krankenkassen-Beiträge und legt dabei fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet werden. Für das Jahr 2010 steigt die BBG auf 45.000 € an. In 2009 waren es noch 44.100 €, auf den Monat umgerechnet bedeutet das eine Veränderung von zuvor 3.675 € auf 3.750 €.

Damit steigt die BBG, wie schon im letzten Jahr, um mehr als 2% an. Dieser Grenzwert findet auch noch im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) Verwendung. Als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt sie dort für all jene Personen, die am 31.12.2002 bereits privat krankenversichert waren und die durch die drastische Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze Anfang 2003 ansonsten wieder versicherungspflichtig geworden wären.

Rechengrößen der Sozialversicherung 2010



Bearbeitet von:  jcsaki
05-Feb-10 14:40:42

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